Turnusmäßiger Zählerwechsel / Eichpflicht

Die Hauptwasserzähler unterliegen den eichrechtlichen Bestimmungen und sind vor Ablauf der Eichgültigkeit durch geeichte Wasserzähler zu ersetzen. Die Eichfrist beträgt sechs Jahre.

Wasseruhr klein

 

Für den turnusmäßigen Zählerwechsel  ist nach § 19 Abs. 1 der Wasserabgabesatzung der Markt Reichenberg zuständig. Die Zähler, bei denen die Eichgültigkeit abgelaufen ist, werden ab sofort von Mitarbeitern des Bauhofes gewechselt.  

Sollten Sie nicht angetroffen werden, erhalten Sie eine Mitteilung. Terminvereinbarungen sind telefonisch oder per E-Mail möglich.

 

Terminvereinbarung:

Stefan Leß (Bauhof): 0151-19532064

stefan.less@markt-reichenberg.de oder bauhof@markt.reichenberg.de  

Markus Binder (Bauamt): 0931-6006121

markus.binder@reichenberg.bayern.de

 

                                                                                                         

  

drucken nach oben