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Meldung der Großvieheinheiten / Abzugsmengen im landwirtschaftlichen Bereich
Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Viehhaltung gilt für jedes Stück Großvieh bzw. für jede Großvieheinheit eine Wassermenge von 20 m³ pro Jahr als nachgewiesen. Maßgebend ist die im Vorjahr durchschnittlich gehaltene Viehzahl. Der Nachweis der Viehzahl obliegt dem Gebührenpflichtigen, er kann durch Vorlage des Bescheids der Tierseuchenkasse erbracht werden.
Wir bitten alle Halter von Großvieh, ihre Einheiten zu melden. Falls Sie landwirtschaftliche Nutztiere besitzen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um die entsprechenden Angaben zu übermitteln. Schreiben an die uns bekannten Großviehbesitzer werden in den nächsten Tagen per Post verschickt.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!