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Bodenrichtwerte

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Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss für den Landkreis Würzburg ermittelt. Die Ermittlung erfolgt anhand einer beim Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlung. 

Diese Richtwerte haben keine rechtliche Verbindlichkeit und dienen in erster Linie als Orientierungswerte. 

Gemäß § 196 Abs. 3 BauGB kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landkreis Würzburg und von der höheren Verwaltungsbehörde (Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg), gegenfalls vom Oberen Gutachterausschuss (ebenfalls Regierung von Unterfranken), über den Inhalt, der Absicht der Richtwerte, Auskunft verlangen.

Weiterhin besteht das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Würzburg Auskunft über die Richtwerte verlangen. 

Weitere Infos sowie Link zum Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS BAYERN).

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