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Bauleitplan­verfahren

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Aktuelle Bauleitplanverfahren

Die Unterlagen zu den einzelnen Verfahren, können Sie unter den nachstehenden Links downloaden.

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Der Marktgemeinderat Reichenberg hat am 19.07.2022 die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Gegenstand der Änderung ist die Erweiterung der bestehenden Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Reitanlage“. Der Vorentwurf vom 20.01.2023 wurde am 14.02.2023 vom Marktgemeinderat gebilligt.

Der von der Auktor Ingenieur GmbH, Berliner Platz 9, 97080 Würzburg, ausgearbeitete Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung sowie dem Umweltbericht und dem speziellen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag mit dem Datum vom 20.01.2023, zuletzt geändert am 23.05.2023, wurde am 23.05.2023 vom Marktgemeinderat Reichenberg gebilligt.

Der Entwurf des Flächennutzungsplans mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie dem speziellen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 16.06.2023 bis einschließlich 18.07.2023

im Rathaus Reichenberg, Kirchgasse 5, 97234 Reichenberg, während den allgemeinen Dienststunden Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätzlich donnerstags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr öffentlich aus und kann von jedermann eingesehen werden.

Der Vorentwurf 14. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Reichenberg, mit zugehöriger Begründung sowie Schalltechnischem Gutachten sowie der Vorentwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Guttenberger Grund II“ mit zugehöriger Begründung sowie Schalltechnischem Gutachten liegen in der Zeit

vom 24.11.2022 bis einschließlich 30.12.2022

im Rathaus Markt Reichenberg, Zimmer Nr. 2, Kirchgasse 5, 97234 Reichenberg während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der o.g. Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung.

Der Vorentwurf 14. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Reichenberg, mit zugehöriger Begründung sowie Schalltechnischem Gutachten sowie der Vorentwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Guttenberger Grund II“ mit zugehöriger Begründung sowie Schalltechnischem Gutachten liegen in der Zeit

vom 24.11.2022 bis einschließlich 30.12.2022

im Rathaus Markt Reichenberg, Zimmer Nr. 2, Kirchgasse 5, 97234 Reichenberg während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der o.g. Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung.

Der Vorentwurf 14. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Reichenberg, mit zugehöriger Begründung sowie Schalltechnischem Gutachten sowie der Vorentwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Guttenberger Grund II“ mit zugehöriger Begründung sowie Schalltechnischem Gutachten liegen in der Zeit

vom 24.11.2022 bis einschließlich 30.12.2022

im Rathaus Markt Reichenberg, Zimmer Nr. 2, Kirchgasse 5, 97234 Reichenberg während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der o.g. Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung.

Der Marktgemeinderat Reichenberg hat am 28.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlicher Ortsteil Uengershausen“ mit integriertem Grünordnungsplan gemäß § 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 30.06.2022 wurde mit den Textteilen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 08.07.2022 bis einschließlich 08.08.2022 öffentlich ausgelegt.

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 25.04.2023 den vom Architekturbüro & Sachverständigenbüro Borst ausgearbeiteten Vorentwurf in der Fassung vom 25.04.2023 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlicher Ortsteil Uengershausen“ gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Entwurf mit zugehöriger Begründung liegt in der Zeit

vom 05.05.2023 bis einschließlich 07.06.2023

im Rathaus Markt Reichenberg, Zimmer Nr. 2, Kirchgasse 5, 97234 Reichenberg während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der o.g. Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung.

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