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Wichtige Informationen zu ihrem Grundsteuerbescheid 2025
Der Markt Reichenberg nimmt die Grundsteuerveranlagung 2025 auf Grundlage des Bescheides über den Grundsteuermessbetrag (Hauptveranlagung auf den 01.01.2025 des Finanzamtes Würzburg) mit der Anwendung des gemeindlichen Hebesatzes der Grundsteuer vor. Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v.H. sowie für die übrigen Grundstücke (B) 300 v.H.
Die vom Finanzamt erlassenen Grundsteuermessbescheide bzw. Zerlegungsbescheide stellen für die hebeberechtigte Gemeinde bindende Grundlagenbescheide dar. Falls Sie der Ansicht sind, dass die gemeindliche Grundsteuerveranlagung 2025 für Ihr Grundstück aufgrund des vom Finanzamt Würzburg erlassenen Grundlagenbescheides fehlerhaft ist, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Würzburg.
Änderungsanträge reichen Sie formlos mit einer Begründung bzw. Darstellung des Sachverhalts unter Angabe des Aktenzeichens beim Finanzamt Würzburg möglichst per Elster, E-Mail oder schriftlich ein. Aufgrund der derzeitigen Umbaumaßnahmen im Gebäude des Finanzamtes Würzburg besteht nur ein stark verkleinerter Servicebereich. Aufgrund der begrenzten personellen Kapazitäten müssen Sie bei telefonischer oder persönlicher Sachverhaltsdarstellung im Finanzamt Würzburg mit längeren Wartezeiten rechnen.
Der Markt Reichenberg kann keine Abhilfe bei fehlerbehafteten Grundlagenbescheiden schaffen. Die Einlegung eines Widerspruchs oder unmittelbare Klage gegen den vom Markt Reichenberg erlassenen Grundsteuerbescheid ist zwar zulässig, jedoch unbegründet und hat keine Aussicht auf Erfolg. Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Somit sind die Zahlungen zum jeweiligen Fälligkeitstag zu leisten. Bei nicht fristgerechter Zahlung sind wir gezwungen, Beitreibungsmaßnahmen zu ergreifen. Dies ist mit weiteren Kosten verbunden.
Soweit Sie einen Dauerauftrag für die Überweisung der Grundsteuer bei Ihrer Bank ein- gerichtet haben, denken Sie bitte an die Anpassung der Beträge zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen.
Die Grundsteuerreform:
Das Bundesverfassungsgericht hat das bisher angewandte System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstößt. Am 23.11.2021 hat der Bayerische Landtag ein neues Grundsteuergesetz nach dem Flächenmodell beschlossen. Aufgrund der Gesetzesänderung sind Grundstücke neu zu bewerten und die neuen Berechnungsgrundlagen vom Finanzamt zu ermitteln. Damit das Finanzamt die neuen Grundsteuergrundlagenberechnungen (Produkt aus Flächenbezugsgröße und nutzungsartabhängiger Äquivalenzzahlen) vornehmen kann, wurden Sie aufgefordert bis zum 30.April 2023 eine Grundsteuererklärung abzugeben. Auf Basis der Neuberechnung unter Berücksichtigung Ihrer Daten der abgegebenen Grundsteuererklärung hat das Finanzamt einen neuen Grundlagenbescheid (Bescheid über den Grundsteuermessbetrag, Hauptveranlagung auf den 01.01.2025) erlassen und Ihnen zugesendet.