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Wichtige Information für Grundstücks- und Gebäudeeigentümer: Mitteilungspflicht bei Änderungen

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Veröffentlichungsdatum: 20. April, 2026
Beschreibung:

Der Markt Reichenberg macht alle Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden darauf aufmerksam, dass jegliche Änderung des Grundbesitzes dem Finanzamt mit einer Änderungsanzeige mitzuteilen ist. Nähere Informationen erhalten Sie von dem beiliegenden Flyer des Finanzamtes.

Wappen Markt Reichenberg
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