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Abschaffung des Jugendfischereischeins
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir weisen Sie auf eine vom Bayerischen Landtag beschlossene Änderung hin:
Seit 01.01.2025 ist es Kindern und Jugendlichen ab einem Alter von sieben Jahren gestattet, in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers und bei Vorliegen eines Erlaubnisscheines für das jeweilige Gewässer selbstständig zu angeln.
Die Ausstellung eines Jugendfischereischeins ist demnach nicht mehr notwendig! Unabhängig davon können Jugendliche ab 14 Jahren nach bestandener Fischerprüfung den Fischereischein auf Lebenszeit erwerben, um allein und eigenverantwortlich zu fischen.
Für Fragen hierzu können Sie sich selbstverständlich gerne jederzeit mit uns in
Verbindung setzen.
Ihr Bürgerbüro – Team