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Reinhaltung der öffentlichen Gehwege, Rückschnitt von Hecken und Bäumen im Herbst

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Veröffentlichungsdatum: 5. November, 2024
Beschreibung:

Der Herbst bringt nicht nur bunte Blätter und kühlere Temperaturen, sondern auch eine besondere Verantwortung für alle Anwohner und Grundstückseigentümer mit sich. Die Reinhaltung der öffentlichen Gehwege sowie der Rückschnitt von Hecken und Bäumen sind wichtige Maßnahmen, um die Verkehrssicherheit und den ordnungsgemäßen Zustand unserer öffentlichen Flächen zu gewährleisten.

Gehwege sauber halten

Fallen Blätter, Schmutz oder andere Verunreinigungen auf die Gehwege, kann dies für Fußgänger schnell zu einer rutschigen Gefahr werden, besonders bei Nässe. Deshalb bitten wir alle Anwohner, ihrer Reinigungspflicht regelmäßig nachzukommen. Öffentliche Gehwege vor dem eigenen Grundstück sollten frei von Laub, Müll und Schmutz gehalten werden. Dies trägt nicht nur zur Sicherheit, sondern auch zu einem gepflegten Erscheinungsbild unseres Ortes bei.

Hecken und Bäume rechtzeitig zurückschneiden

Hecken, Büsche und Bäume, die in den Gehwegbereich hineinragen, können Fußgänger behindern und stellen insbesondere für Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen ein Hindernis dar. Auch Straßenschilder und Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht durch überstehende Äste verdeckt werden.

Gemäß den örtlichen Vorschriften sind Grundstückseigentümer verpflichtet, ihre Pflanzen so zurückzuschneiden, dass der öffentliche Raum ungehindert genutzt werden kann. Der Herbst ist die ideale Jahreszeit, um diesen Rückschnitt vorzunehmen, da viele Pflanzen in die Ruhephase übergehen und der Schnitt für sie weniger belastend ist.

Unser Appell

Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufrufen, ihrer Verantwortung nachzukommen und durch regelmäßige Reinigung und Pflegemaßnahmen zur Sicherheit und Attraktivität unseres Ortes beizutragen. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass unsere Straßen und Gehwege auch in der dunkleren Jahreszeit sicher und einladend bleiben.

Für Rückfragen oder weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Ihre Marktgemeindeverwaltung

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