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Wegfall des Widerspruchs gegen die Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
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Veröffentlichungsdatum: 16. Januar, 2026
Beschreibung:
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir weisen Sie darauf hin, dass zum 1. Januar 2026 im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz - WDModG) die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Datenübermittlung an die Bundeswehr aufgehoben wurde.
Bisher konnten Sie im Melderegister eine entsprechende Übermittlungssperre einrichten. Dies ist ab sofort nicht mehr möglich.
Darüber hinaus müssen alle vor dem 1. Januar 2026 eingerichteten Übermittlungssperren von uns gelöscht werden.
Die folgenden Widerspruchsrechte
- Weitergabe von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG),
- die Weitergabe von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen (§ 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 1 BMG),
- Alters- oder Ehejubiläum (§ 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 2 BMG)
- die Auskunft an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 3 BMG)
sind von dieser Gesetzesänderung nicht betroffen.
Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung nicht vom Markt Reichenberg, sondern auf Bundesebene getroffen wurde.
Ihr Bürgerbüro - Team